Reisepass Ausstellung vorläufig

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31134 Hildesheim
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Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Kontakt Stadtbüro
stadtbuero@stadt-hildesheim.de

Allgemeine Informationen

Auf einen regulären Reisepass müssen Sie mindestens 2 Wochen warten. Ein Reisepass im Expressverfahren benötigt etwa 3 bis 4 Werktage. Wenn das für Ihre Reisepläne nicht schnell genug ist, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Dies müssen Sie gegenüber dem Bürgeramt begründen.

Den vorläufigen Reisepass erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.

Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). Daher werden Ihre Fingerabdrücke nicht erfasst.

In einige Länder, wie zum Beispiel in die USA, kann eine visumfreie Einreise nur mit einem Reisepass erfolgen, der einen Chip enthält. Wenn Sie mit einem vorläufigen Reisepass einreisen wollen, benötigen Sie daher in diesen Fällen zusätzlich ein Visum.

Über die aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente können Sie sich beim Auswärtigen Amt informieren.

In begründeten Einzelfällen können Sie bei persönlicher Vorsprache im Stadtbüro einen vorläufigen Reisepass erhalten.

Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).

Voraussetzung:
 

Wenn Sie glaubhaft machen, sofort einen Pass zu benötigen und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren nicht bis zu dem Zeitpunkt des voraussichtlichen erstmaligen Gebrauchs möglich ist.

  • Sie in der Stadt Hildesheim mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz gemeldet sind.

Der erforderliche Antrag wird im Stadtbüro ausgedruckt, d. h. es ist von Ihnen kein Formular auszufüllen. Sie brauchen nur Ihre Unterschrift zu leisten.

Der vorläufige Reisepass wird im Stadtbüro hergestellt. Sie können ihn gleich mitnehmen.
Die Gültigkeitsdauer beträgt höchstens ein Jahr.

Hinweis für USA-Reisende

Vorläufigen Reisepässe für eine visafreie Einreise in die USA nicht mehr akzeptiert. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes und der Amerikanischen Botschaft.

Termine für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses können derzeit nur telefonisch unter der Rufnummer des Stadtbüros 05121 / 301 - 2900 vereinbart werden.

Verfahrensablauf

Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort ausgefüllt. Der Antrag muss lediglich unterschreiben werden.

Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

Der kann Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

Voraussetzungen
  • Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.
  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
    • einer Strafverfolgung,
    • einer Strafvollstreckung oder
    • einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Ihren alten Reisepass oder Ihren Personalausweis oder Kinderreisepass

    Für das Ausweisdokument wird ein biometrisches Lichtbild benötigt. 
    Lichtbilder für Ausweisdokumente müssen von zertifizierten Fotostudios / Fotografen ausschließlich in elektronischer Form über gesicherte elektronische Übermittlungswege zur Pass- und Ausweisbehörde übermittelt werden.

    Alternativ können Sie Ihr Lichtbild auch hier vor Ort an einem Selbstbedienungsterminal aufnehmen und darüber hinaus Unterschrift und Fingerabdrücke erfassen. Hierfür wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 6,00 € erhoben. 

    Bei Kinder ist die Erfassung des Lichtbildes am Selbstbedienungsterminal i.d.R. erst ab einem Alter von ca. 3 Jahren möglich.

    Papierbasierte Passbilder sind ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente nicht mehr zugelassen. 

  • Zuletzt ausgestellte Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)

  • bei Minderjährigen zusätzlich die Einverständniserklärung (siehe unten) beider sorgeberechtigten Elternteile sowie deren Ausweise; hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, ist auch der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.
Welche Gebühren fallen an?
  • 26,00 EUR

Sollten Sie ein Foto am SB-Terminal vor Ort aufnehmen, wird hierfür zusätzlich eine Gebühr i.H.v. 6,00 Euro fällig.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses beträgt 1 Jahr. Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich.

Was sollte ich noch wissen?
  • Sie können Ihren Namen im vorläufigen Reisepass nicht nachträglich ändern.
  • Wenn Sie den vorläufigen Reisepass verlieren, müssen Sie dies sofort melden.
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