Reisepass Meldung wegen Verlust

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32.2.1 Stadtbüro / Wahlen
Markt 2
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 301-2700
Telefax: 05121 301-2800
E-Mail:

Besuchszeiten:
Nur mit Terminreservierung

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo. u. Di. 07:30 – 15:00 Uhr
Do. 07:30 – 18:00 Uhr
Mi. u. Fr. 07.30 – 12:00 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Kontakt Stadtbüro
stadtbuero@stadt-hildesheim.de

Allgemeine Informationen

Ist der Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).

Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Meldung muss umgehend erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

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