Schülerjahreskarte - Ersatzausstellung

zuklappenAnsprechpartner/in
51.2 Schule und Sport
Hoher Weg 9/10
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 3014442
E-Mail:


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Der Bereich Schule und Sport vertritt die Stadt Hildesheim als Schulträger, der nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) für die sogenannten „Äußeren Schulangelegenheiten“ zuständig ist, insbesondere für:
- Vorhaltung des notwendigen Schulangebots in organisatorischer Hinsicht, d. h. Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Schuleinrichtungen (§ 106 NSchG)
- Beschaffung und Unterhaltung des notwendigen Schulraumes durch Bau, Anmietung oder auf andere Weise (§§ 108, 113, 115 NSchG)- Ausstattung der Schulen mit Einrichtung und Lehrmitteln sowie der Zuweisung von Haushaltsmitteln an die Schulen (§§ 108, 111 Abs. 1 NSchG)
- Einstellung des nichtstaatlichen Schulpersonals (wie Schulsekretärin, Hausmeister, Küchenpersonal) (§ 53 NSchG)
- Namensgebung von Schulen (§ 107 NSchG)
- Bildung des kommunalen Schulausschusses (§ 110 NSchG)
- Festlegung von Schulbezirken bei Grund-, Haupt-, Realschulen sowie Förderschulen (§ 63 Abs. 2 NSchG)
- Mitwirkung bei Schulversuchen (§ 22 NSchG)
- Mitwirkung bei der Einführung besonderer Organisationsformen in allgemeinbildenden Schulen (§ 23 NSchG)
- Mitwirkung in Konferenzen der Schulen (§ 36 NSchG)
- Mitwirkung bei der Bestellung der Schulleiterinnen und Schulleiter (§§ 45 ff. NSchG)
- Mitwirkung bei der Besetzung bestimmter Funktions- und Beförderungsstellen (§ 52 NSchG)

Er ist nicht zuständig für die Bereitstellung der Lehrkräfte, für die Angelegenheit des sogenannten „Inneren Schulbetriebes“, Verteilung der Klassenräume, Aufstellung der Stundentafeln, Versetzungen, Zeugnisnoten usw. Die Aufsicht über den "Inneren Schulbetrieb" sowie die Fach- und Dienstaufsicht über die Schulen obliegt der Landesschulbehörde.

Die Stadt Hildesheim ist Schulträger für:
- 6 Schulkindergärten
- 17 Grundschulen
- 1 Hauptschule
- 2 Realschulen
- 2 Gymnasien
- 2 Integrierte Gesamtschulen und
- 1 Förderschule

Des weiteren liegt die Verwaltung der Sporthallen und Bäder beim Bereich Schule und Sport.

Allgemeine Informationen

Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung der Schülerjahreskarte wird eine Ersatzschülerjahreskarte im Fachbereich Familie, Bildung und Sport -Bereich Schule und Sport- kostenpflichtig ausgestellt. Bevor Sie die Ausstellung einer Ersatzkarte bei Diebstahl oder Verlust beantragen, sollten Sie bei der Stadtverkehr Hildesheim GmbH (SVHi) und im städtischen Fundbüro nachgefragt haben, ob die Karte abgegeben worden ist.



Was muss ich mitbringen?

Ersatzausstellung bei Diebstahl:
Aktuelles Foto

 

Ersatzausstellung bei Verlust:
Aktuelles Foto

 

Ersatzausstellung bei Beschädigung:

  • Beschädigte Karte
  • Aktuelles Foto

 

Ersatzausstellung bei Einzug der Fahrkarte durch die Stadtverkehr Hildesheim GmbH wegen Beschädigung der Schülerjahreskarte:

  • Ersatzfahrausweis der Stadverkehr Hildesheim GmbH
  • Aktuelles Foto


Bitte erkundigen Sie sich vorab, ob die Stadtverkehr Hildesheim GmBH bereits die eingezogene Karte an den Bereich Schule und Sport weitergeleitet hat!


Welche Gebühren fallen an?

Für die Ersatzausstellung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,00 Euro erhoben. Die Gebühr ist direkt bei der Ersatzausstellung im Bereich Schule und Sport in bar zu entrichten.

 
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