Sondernutzung für Baumaßnahmen

zuklappenAnsprechpartner/in
Helene Wulf
Amt / Bereich
33.2 Ordnung und Gewerbe
Verwaltungsgebäude Markt 2
Markt 2
31134 Hildesheim
Telefon: +49 5121 301-3142
E-Mail:
Nadine Bartl
Amt / Bereich
33.2 Ordnung und Gewerbe
Telefon: +49 5121 301-3143
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Die Durchführung von Baumaßnahmen für die Sie öffentliche Straßenfläche in Anspruch nehmen müssen, um darauf Baustoffe, Baumaschinen oder Bauwerkzeuge zu platzieren stellt eine gebührenpflichtige Sondernutzung dar. Dafür ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.

Welche Gebühren fallen an?

Die Sondernutzungsgebühren ergeben sich aus dem Gebührentarif der Sondernutzungsgebührensatzung.

Hinzu kommt die Erhebung von Verwaltungsgebühren nach Aufwand. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die allgemeine Antragsfrist beträgt einen Monat vor Beginn des Vorhabens.
Das gleiche gilt, wenn sich das Ausmaß der Sondernutzung auf die Verkehrsführung oder Verkehrseinrichtungen auswirkt und Sie sich daher zusätzlich an den Fachbereich Tiefbau, Verkehr und Grün wenden müssen.

zurück