Sozialhilfe

zuklappenAnsprechpartner/in
FB 50 Soziales und Senioren
Verwaltungsgebäude Hannoversche Straße 6
Hannoversche Straße 6
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 301-4200
Telefax: 05121 301-4204
E-Mail:

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do und Fr 9-12 Uhr
Mi geschlossen
Termine nach Vereinbarung möglich

Die Stadt Hildesheim bietet Beratung, Unterstützung und Hilfeleistungen auf den verschiedensten Gebieten insbesondere des Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) an.


Wir informieren und beraten gern über folgende Hilfemöglichkeiten:

- Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (ambulant, teilstationär und stationär)
- Hilfe zur Pflege (ambulant und stationär)
- Hilfe und Angebote für Seniorinnen und Senioren
- Blindenhilfe und Landesblindengeld
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Stadt Hildesheim - Teilhabe und Rehabilitation VCard
Postfach 101255
31112 Hildesheim
Empfang FB 50 VCard
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Allgemeine Informationen

Durch Unfall, Krankheit, Tod des Partners, Arbeitslosigkeit oder zu geringes Einkommen kann jeder in Not geraten. Dann kann er unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe erhalten.

Die Sozialhilfe ist kein Almosen, sondern ein gesetzlich garantiertes Recht. Das gilt allerdings nur, wenn sich der Betroffene nicht selbst helfen kann und ihm auch kein anderer hilft. Dabei spielt es keine Rolle, wodurch er in Not geraten ist.

Sozialhilfe gibt es in verschiedenen Formen:

  • in Form von Geld, und zwar sowohl als laufende monatliche Zahlung als auch als einmalige Leistung,
  • als Sachleistung,
  • als persönliche Hilfe, etwa bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes,
  • durch Beratung und Betreuung der Hilfesuchenden.

Gewährt wird die Sozialhilfe von örtlichen sowie überörtlichen Trägern der Sozialhilfe.

Die Sozialhilfeansprüche gliedern sich in sechs Unterbereiche:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfen zur Gesundheit
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Hilfe in anderen Lebenslagen
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsbehelf

Gegen die Bescheide der zuständigen Träger der Sozialhilfe kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Nach Abschluss des Widerspruchverfahrens durch einen Widerspruchbescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.

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