Sterbeurkunde - Ausstellung

zuklappenAnsprechpartner/in
32.1 Standesamt
Historisches Rathaus
Markt 1
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 301-0
E-Mail:


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Viele glauben, beim Standesamt könne man "nur" heiraten. In Wirklichkeit begleitet das Standesamt Sie Ihr ganzes Leben lang. Beginnend mit der Geburt, über die Eheschließung oder Lebenspartnerschaft, bis hin zum Sterbefall wird beim Standesamt jeder Vorgang beurkundet.

Unten aufgelistet, aber auch unter diversen Schlagwörtern im Serviceportal finden Sie viele Informationen über die Dienstleistungen des Standesamtes. Wir stehen jedoch auch gerne persönlich oder telefonisch für Auskünfte zur Verfügung.

Kontakt

Stadt Hildesheim
Standesamt
Markt 1
31134 Hildesheim

Leitung: Nina Ceglarek
Telefon: 05121 301-2003

Telefonische Informationen

Anmeldung zur Eheschließung:
Telefon: 05121 301-2703

Freitags sind aufgrund der Vielzahl der Eheschließungen keine Anmeldungen zur Eheschließung möglich.

Urkundenanforderung / Auskünfte aus Personenstandsbüchern
Telefon: 05121 301-2708
Telefon: 05121 301-2709
Fax: 05121 301-2803

Geburten (lfd. Kalenderjahr) / Kirchenaustritte
Telefon: 05121 301-2704
Telefon: 05121 301-2705
Fax: 05121 301-2802

Sterbefälle (lfd. Kalenderjahr) / Kirchenaustritte
Telefon: 05121 301-2705
Telefon: 05121 301-2706
Fax: 05121 301-2802
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Stadt Hildesheim - Standesamt VCard
Postfach 101255
31112 Hildesheim
Öffnungszeiten:
Mo: 08:00 - 12:00
Di: 08:00 - 12:00
Mi: 08:00 - 12:00
Do: 08:00 - 12:00 und 15:00 - 17:30
Fr: 08:00 - 12:00

Besonderer Hinweis:
Anmeldungen von Eheschließungen sind nur von Montag bis Donnerstag möglich!

Frau A. Schrader VCard
Stadt Hildesheim - Standesamt


Frau K. Heise VCard
Stadt Hildesheim - Standesamt


 

Allgemeine Informationen

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.

Verfahrensablauf
  • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt ggf. die Sterbeurkunde aus.
  • Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
  • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung via Rechnung bezahlt. Bei persönlicher Abholung ist eine Zahlung der Gebühren vor Ort möglich.
Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.

Voraussetzungen

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde beantragen können:   

  • Ehegatten und Lebenspartner 
  • Vorfahren und Abkömmlinge (z. B. Kind, Enkelkind)
  • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen 
  • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
  • Von den Angehörigen beauftragte Bestattungsinstitute.
  • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?

- Identitätsnachweis (Kopie)

Welche Gebühren fallen an?
  • Gebühr:15,00 EUR
    Ausstellung einer Sterbeurkunde
  • Gebühr:7,50 EUR
    Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

Bearbeitungsdauer

Wir versuchen Ihr Anliegen möglichst kurzfristig zu bearbeiten. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 Wochen. Auch die Versendung der Urkunden über den beauftragten Postdienstleister kann bis zu 2 Wochen dauern. Hierfür bitten wir um Verständnis. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Rückfragen ab.

Auskünfte im Rahmen der Ahnenforschung nehmen - je nach Umfang der Anfrage - einen wesentlich längeren Zeitaufwand (Suchaufwand) in Anspruch. Hier kann es in Einzelfällen zu einer 3-4 -wöchtigen Bearbeitungszeit kommen. Hierfür bitten wir um Verständnis.

Rechtsbehelf

Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.

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