Wenn Sie einen Teil einer neuen Anlage errichten und beziehungsweise oder betreiben möchten, müssen Sie eine Teilgenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.
Teilgenehmigung zur Errichtung und den Betrieb einer Anlage beantragen
Ansprechpartner/in
| 60.2 Umweltangelegenheiten und Klimaschutz | |
| Markt 3 31134 Hildesheim Telefax: 05121 301-3178 E-Mail: umwelt@stadt-hildesheim.de | Termine nur nach Vereinbarung |
| Im Mittelpunkt der Arbeit des Bereiches für Umweltangelegenheiten steht die Vermeidung und Beseitigung von Umweltbeeinträchtigungen. Um dieses Ziel zu erreichen wird die Umweltsituation überwacht und analysiert sowie bei Umweltbeeinträchtigungen auch eingegriffen. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Abteilung ist die Abwehr und Begrenzung schädlicher Einwirkungen auf Mensch, Tier- und Pflanzenwelt sowie auf die Umweltmedien gemäß den Anforderungen des Abfall-, Bodenschutz-, Immissionsschutz- und Wasserrechtes. In diesem Bereich werden auch Erlaubnisse und Genehmigungen erteilt. Eine weitere Aufgabe ist der Natur- und Landschaftsschutz sowie die Überwachung der gesetzlichen Vorgaben des Arten- und Biotopschutzes. Zu den unteren Umweltbehörden zählen: Untere Abfallbehörde Untere Bodenschutzbehörde Untere Immissionsschutzzbehörde Untere Naturschutzbehörde Untere Wasserbehörde Klimaschutzmanagement Klimaschutz als Querschnittsaufgabe betrifft fast alle Aufgabenbereiche einer Kommune. Das Klimaschutzmanagement koordiniert und unterstützt die Klimaschutzaktivitäten der Stadt Hildesheim. Zu den Hauptaufgaben des Klimaschutzmanagements gehören die Koordination der Aufgaben im Rahmen des European Energy Awards, die Entwicklung eines neuen Klimaschutzkonzeptes sowie die Unterstützung und Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen, die Vernetzung und Unterstützung aller Fachbereiche der Stadtverwaltung und ihrer Beteiligungen sowie Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Klimaschutz. Ziel ist es, den Klimaschutz auf kommunaler Ebene weiter voranzutreiben und Treibhausgasneutralität bis 2045 zu erreichen. | |
Allgemeine Informationen
Teile von Anlagen können auf Grund ihrer Beschaffenheit oder des Betriebs schädliche Umweltauswirkungen hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder belästigen.
Wenn Sie eine Anlage errichten oder betreiben wollen, benötigen Sie eine Teilgenehmigung von der zuständigen Behörde. Eine Teilgenehmigung kann beantragt und erteilt werden, wenn die vollständige Genehmigung einer beantragten Anlage noch nicht erfolgt ist, aber folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Es besteht ein berechtigtes Interesse an der Erteilung einer Teilgenehmigung,
- die Genehmigungsvoraussetzungen für den beantragten Gegenstand der Teilgenehmigung liegen vor und
- eine vorläufige Beurteilung ergibt, dass der Errichtung und dem Betrieb der gesamten Anlage keine von vornherein unüberwindlichen Hindernisse bezüglich der Genehmigungsvoraussetzungen entgegenstehen.
Verfahrensablauf
Wenn Sie eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen möchten, müssen Sie zunächst die Antragsunterlagen vollständig einreichen. Sie können dies schriftlich oder elektronisch erledigen.
Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang des Antrags schriftlich oder elektronisch, prüft diesen auf Vollständigkeit und beteiligt die Fachbehörden.
Ggf. wird die Behörde weitere Unterlagen nachfordern.
An wen muss ich mich wenden?
Landesamt
Zuständige Stelle
Landesamt
Voraussetzungen
- Das Teilvorhaben erfüllt die Anforderungen aus dem BundesImmissionsschutzgesetz.
- Dem Teilvorhaben stehen keine anderen öffentlichrechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegen.
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Eine vorläufige Beurteilung hat ergeben, dass der Errichtung und dem Betrieb der gesamten Anlage keine von vornherein unüberwindlichen Hindernisse im Hinblick auf die Genehmigung entgegenstehen.
- Die vorläufige Gesamtbeurteilung ist nicht mehr bindend, wenn sich die Sach- oder Rechtslage oder Einzelprüfungen im Rahmen späterer Teilgenehmigungen verändern und sich dadurch auch die Beurteilung verändert. In dem Fall kann die Behörde die Genehmigung oder weitere Teilgenehmigungen versagen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Zeichnungen, Pläne, Gutachten
- Erläuterungen
Weitere erforderliche Unterlagen erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.
- Antrag
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren sind abhängig von den Errichtungskosten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Genehmigung beantragen, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen.
Bearbeitungsdauer
- :7 Monate
- :3 Monate
für das vereinfachte Verfahren
Rechtsgrundlage
- § 8 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG)
- § 10 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG)
- § 19 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG)
Rechtsbehelf
- Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
- Klage