Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.
Wenn Sie z. B. zur Vorlage bei der Post oder bei Ihrer Bank sofort ein gültiges Ausweisdokument benötigen und Ihr neu beantragter Personalausweis nicht rechtzeitig fertig wird, haben Sie die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen.
Für die Antragstellung müssen Sie persönlich im Stadtbüro vorsprechen. Der erforderliche Antrag wird von uns ausgedruckt, d. h. es ist von Ihnen kein Formular auszufüllen. Sie brauchen nur Ihre Unterschrift zu leisten.
Der vorläufige Personalausweis wird im Stadtbüro hergestellt. Sie können ihn gleich mitnehmen.
Er ist längstens drei Monate gültig. Für die gleichzeitige Beantragung des vorläufigen und des endgültigen Personalausweises brauchen Sie nur ein Passbild mitzubringen.