Vorläufigen Personalausweis beantragen

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Allgemeine Informationen

Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.

Wenn Sie z. B. zur Vorlage bei der Post oder bei Ihrer Bank sofort ein gültiges Ausweisdokument benötigen und Ihr neu beantragter Personalausweis nicht rechtzeitig fertig wird, haben Sie die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen.

 

Für die Antragstellung müssen Sie persönlich im Stadtbüro vorsprechen. Der erforderliche Antrag wird von uns ausgedruckt, d. h. es ist von Ihnen kein Formular auszufüllen. Sie brauchen nur Ihre Unterschrift zu leisten.

 

Der vorläufige Personalausweis wird im Stadtbüro hergestellt. Sie können ihn gleich mitnehmen.

 

Er ist längstens drei Monate gültig. Für die gleichzeitige Beantragung des vorläufigen und des endgültigen Personalausweises brauchen Sie nur ein Passbild mitzubringen.

Verfahrensablauf

Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.

  • Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
    • Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
  • Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.
Voraussetzungen

Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

  • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
  • in Deutschland gemeldet sind und
  • keinen gültigen Personalausweis besitzen.

Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • in Deutschland gemeldet sind,
  • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
  • Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • den bisherigen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
  • ein aktuelles biometrietaugliches Passbild (siehe unten: Fotomustertafel)
  • Zuletzt ausgestellte Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
Welche Gebühren fallen an?
  • Gebühr:10,00 EUR
  • Gebühr:13,00 EUR
    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

Die Gebühr für den vorläufigen Personalausweis beträgt 10,00 Euro.

Welche Fristen muss ich beachten?
  • Geltungsdauer:3 Monate
Was sollte ich noch wissen?

Es gibt folgende Hinweise:     

  • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
  • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.

 

 

Öffnungszeiten des Stadtbüros (Nur mit Terminreservierung):

 

Montag und Dienstag

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Mittwoch

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Donnerstag

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Freitag

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Samstag

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