© A. BotterbrodNach der Rekommunalisierung Wasserbau und Hochwasserschutz vom 01. Juni 2015 hat die Stadt Hildesheim Fachbereich Tiefbau, Verkehr und Grün die Pflege und Unterhaltung der Gewässer der II. und III. Ordnung übernommen.
Gewässer der III. Ordnung sind oberirdische Gewässer die nicht zur I. oder II. Ordnung gehören. Sie haben im Stadtgebiet eine Gesamtlänge von ca. 60 Kilometern.
Gewässer der II. Ordnung sind Gewässer mit überörtlicher Bedeutung (Innerste, Unsinnbach, Kupferstrang und andere). Sie haben im Stadtgebiet eine Gesamtlänge von ca. 25,5 Kilometern.
Gewässer der I. Ordnung sind Bundeswasserstraßen (Stichkanal Hildesheim, Mittellandkanal).
Die Pflege und Unterhaltung der Gewässer der II. und III. Ordnung übernehmen Mitarbeiter des Bereichs Grünflächenpflege, Wasserbau und Hochwasserschutz. Dabei kommen auch spezielle Maschinen zum Einsatz, wie zum Beispiel ein Unimog mit Schlegelmäher oder ein Mähroboter.
Weiterhin ist die Stadt Hildesheim auch für den Hochwasserschutz sowie für Betrieb und Unterhaltung der städtischen Hochwasserschutzanlagen verantwortlich.
Informationen zum Thema Abwasser erhalten Sie bei der Stadtentwässerung Hildesheim „SEHi“. Sie wurde zum 01. Juli 2009 aus dem gleichnamigen früheren städtischen Regiebetrieb gegründet und nimmt seitdem die Aufgabe der Abwasserbeseitigung in der Stadt Hildesheim wahr.