Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen

zuklappenAnsprechpartner/in
32.4 Wohngeld/Elterngeld
Markt 2
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 301-2899
E-Mail: E-Mail: E-Mail:

Besuchszeiten:
Nur mit Terminvereinbarung.

Telefonnische Erreichbarkeit:
Mo bis Mi 8 bis 14 Uhr
Do 8 bis 16 Uhr
Fr 8 bis 12 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend

  • das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent erhöht,
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
  • sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert, weil sie
    • nicht mehr zum Haushalt gehören
    • nicht mehr beim Wohngeld berücksichtigt werden.

Wenn die Änderungen rückwirkend sind oder rückwirkend bekannt werden, wird auch Ihr Anspruch auf Wohngeld rückwirkend verringert.

Verfahrensablauf

Sie senden Ihre Änderungsmitteilung schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.

Die Behörde prüft, ob Ihre Mitteilung Auswirkung auf die Höhe Ihres Wohngeldes hat und sendet Ihnen gegebenenfalls einen Bescheid zu.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre örtlich zuständige Wohngeldbehörde

Zuständige Stelle

Die örtlich zuständige Wohngeldbehörde

Voraussetzungen
  • Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht oder
  • die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich verringert oder
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent verringert
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
  • Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
  • Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Veränderungen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.

Anträge / Formulare

Online: bitte geben Sie Ihre PLZ, Ihren Wohnort ein.

Was sollte ich noch wissen?

Ausführliche Informationen stellt das Bundesministerium des Innern und für Heimat zur Verfügung.

zurück