Winterdienst

zuklappenAnsprechpartner/in
66.2 Straßenunterhaltung und -reinigung (Herr Weinhold, Telefon: 05121 301-3536 und Herr Rühmann, Telefon: 05121 301-3535)
Bauhof
Mastbergstraße 13
31137 Hildesheim
Telefon: 05121 301-3599
Telefax: 05121 301-3510
E-Mail:
Zum Service des Bereichs Straßenunterhaltung und Reinigung gehören u. a. der Winterdienst, die Reinigung von öffentlichen Fahrbahnen und Verkehrsflächen und die Straßenunterhaltung.

Ca. 420 Straßen werden von unseren Mitarbeitern mit lärmgedämmten Kehrmaschinen und durch manuelle Reinigung gepflegt. Rund 490 Frontkilometer werden regelmäßig gesäubert, davon sind rund 45 Frontkilometer an eine Privatfirma vergeben.

Jährlich im Frühjahr findet die Sonderaktion „Frühjahrsputz“ unter freiwilliger Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern der Stadt sowie Verwaltung, Feuerwehr, Vereinen, Verbänden, Schulen u.a. statt.

Allgemeine Informationen

Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.

Der Fachbereich Tiefbau, Verkehr und Grün veröffentlicht bei Bedarf auf der Startseite Aktuelle Mitteilungen des Winterdienstes, zum Beispiel die Warnung vor Straßenglätte.

Der Winterdienst gehört im Rahmen der Straßenunterhaltung, bzw. Straßenreinigung zu den Pflichtaufgaben jeder Kommune. Im Stadtrecht regelt die Straßenreinigungssatzung die Reinigung der öffentlichen Straßen und die Streupflicht.

Neben der städtischen Räumpflicht gibt es auch für alle Grundstückseigentümer, bzw. deren Mieter oder beauftragte Firmen die Verpflichtung, Geh- und Radwege an Werktagen von 7 bis 22 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 22 Uhr zu räumen. Als Streugut sollen dabei abstumpfende Mittel wie Splitt und Sand verwendet werden. Der Einsatz von Auftaumitteln wie Salz ist nur in Ausnahmefällen erlaubt.

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