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Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland gemeldet und nutzen Sie zwischenzeitlich vorwiegend einen Nebenwohnsitz, statt des bisher gemeldeten Hauptwohnsitzes, dann ist dies dem Stadtbüro der Stadt Hildesheim zu melden, sofern Hildesheim für Sie der Hauptwohnsitz wird. Das Stadtbüro ändert daraufhin den Status im Melderegister. |
Wohnsitz Ummeldung Statuswechsel
Ansprechpartner/in
| 32.2.1 Stadtbüro / Wahlen | |
| Markt 2 31134 Hildesheim Telefon: 05121 301-2900 Telefax: 05121 301-2800 E-Mail: stadtbuero@stadt-hildesheim.deHomepage: https://www.stadt-hildesheim.de/stadtbuero | Besuchszeiten:
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| Kontakt Stadtbüro stadtbuero@stadt-hildesheim.de | |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das Stadtbüro der Stadt Hildesheim, Markt 2, 31134 Hildesheim. Eine Besuch ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter www.stadt-hildesheim.de/termin möglich.
Voraussetzungen
- Verlagerung des Lebensschwerpunktes an einen anderen Wohnsitz
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass aller betroffenen Meldepflichtigen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Frist: 2 Wochen nach Statuswechsel.
Rechtsgrundlage
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