Die Hilfe ist dazu bestimmt, Personen, deren besondere Lebensverhältnisse zu sozialen Schwierigkeiten führen bzw. geführt haben, zu beraten und bei drohender bzw. bestehender Obdachlosigkeit Obdach zu gewähren, d.h. einen Schlafplatz zur Verfügung zu stellen.
Anspruch auf diese Hilfe hat jede Person, die unverschuldet in diese besondere, schwierige Lebenslage geraten ist und sie nicht aus eigenen Kräften überwinden kann.
Hierbei werden Kontakte zu Beratungsstellen (ambulante Hilfe für Wohnungslose, Caritas, AWO, Betreuungsbüros, Sozialpsychiatrischer Dienst usw.) hergestellt und Möglichkeiten gesucht, die entstandene Notlage möglichst schnell zu beenden und die Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen oder wieder herzustellen.
Wohnungsnotfälle
Ansprechpartner/in
FB 50 Soziales und Senioren | |
Verwaltungsgebäude Hannoversche Straße 6 Hannoversche Straße 6 31134 Hildesheim Telefon: 05121 301-4200 Telefax: 05121 301-4204 E-Mail: soziales@stadt-hildesheim.de | Öffnungszeiten: |
Die Stadt Hildesheim bietet Beratung, Unterstützung und Hilfeleistungen auf den verschiedensten Gebieten insbesondere des Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) an. Wir informieren und beraten gern über folgende Hilfemöglichkeiten: - Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (ambulant, teilstationär und stationär) - Hilfe zur Pflege (ambulant und stationär) - Hilfe und Angebote für Seniorinnen und Senioren - Blindenhilfe und Landesblindengeld |
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung