Wohnungsstatusänderung

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32.2 Bürgerdienste
Markt 2
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 3010
Telefax: 05121 3012800
E-Mail:


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

 Wenn Sie mehrere Wohnungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bewohnen, so ist nur eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung. Nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes ist die vorwiegend benutzte Wohnung die Hauptwohnung und jede weitere Wohnung Nebenwohnung.

Einen Wohnungsstatuswechsel müssen Sie immer dann vornehmen, wenn Ihre bisherige Nebenwohnung zur Hauptwohnung bzw. umgekehrt werden soll. Der Statuswechsel ist nur am Ort der neuen Hauptwohnung möglich. Bei der Änderung können Sie gleichzeitig Ihren bisherigen Hauptwohnsitz abmelden oder in einen Nebenwohnsitz umwandeln.

Der Statuswechsel muss innerhalb zweier Wochen angezeigt werden und wird sofort durchgeführt. Formulare brauchen von Ihnen nicht ausgefüllt zu werden. Sie leisten nur Ihre Unterschrift.

Wenn Hildesheim Ihr neuer Hauptwohnsitz bzw. alleiniger Wohnsitz wird und Ihre bisherige Hauptwohnung im Landkreis Hildesheim war und Sie ein Kraftfahrzeug besitzen, dass auf Ihren Namen zugelassen ist, muss die neue Anschrift auch im Kfz-Schein oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen werden. Dieses können Sie gleich bei Ihrer Statusänderung im Stadtbüro mit erledigen. Bitte bringen Sie Ihren Kfz-Schein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I mit. Für die Änderung wird eine Gebühr in Höhe von 10,70 Euro erhoben. Für die Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beträgt die Gebühr 11,50 Euro.

Welche Unterlagen werden benötigt?

 

  • Personalausweis und/oder Reisepass bzw. Kinderausweis oder Kinderreisepass jeder statusändernden Person
  • Zuletzt ausgestellte Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
Welche Gebühren fallen an?

Die Statusänderung ist gebührenfrei. 

Für die Änderung von KFZ-Schein oder Zulassungsbescheinigung Teil I wird eine Gebühr in Höhe von 10,70 Euro erhoben.

Für die Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beträgt die Gebühr 11,50 Euro.

Was sollte ich noch wissen?

Wird Hildesheim neuer Hauptwohnsitz bzw. alleiniger Wohnsitz erhalten Sie als Willkommensgruß eine Mappe mit Informationsmaterial über Hildesheim sowie diversen Gutscheinen zum Kennenlernen Ihrer neuen Stadt mit Ihren vielfältigen kulturellen und sonstigen Einrichtungen. 

 

 

Öffnungszeiten des Stadtbüros (Nur mit Terminreservierung):

 

Montag und Dienstag

7:30 - 15:00 Uhr

Mittwoch

7:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag

7:30 - 18:00 Uhr

Freitag

7:30 - 12:00 Uhr

Samstag

9:00 - 12:00 Uhr

   

Bitte sehen Sie von Terminanfragen per Mail ab.

Für eine Terminreservierung nutzen Sie bitte

vorzugsweise die Online-Terminreservierung

unter https://www.hildesheim.de/termin.

Hier können Sie sich einen individuellen

Termin für Ihr Anliegen buchen.

 

 
   

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entstandenen Rückstand abzuarbeiten. Aufgrund des

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vereinzelt zu Problemen in der telefonischen

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entschuldigen und weisen darauf hin, dass eine

Vorsprache ohne Terminvereinbarung nicht möglich ist.

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