Bei einer Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I .
Wenn Sie aus dem Landkreis Hildesheim in die Stadt Hildesheim zuziehen oder innerhalb des Stadtgebiets Hildesheim umziehen und ein Kraftfahrzeug besitzen, das auf Ihren Namen zugelassen ist, muss die neue Anschrift auch im KFZ-Schein oder der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen werden. Sofern Sie im Besitz einer Zulassungsbescheinigung Teil I sind, kann diese im Stadtbüro geändert werden.
Sollten Sie noch einen "alten" KFZ-Schein besitzen, wenden Sie sich bitte unter Vorlage von KFZ-Schein und KFZ-Brief an die Zulassungsstelle des Landkreises Hildesheim.
Neuzulassungen in Stadt und Landkreis Hildesheim müssen generell beim Straßenverkehrsamt des Landkreises beantragt werden: www.landkreis-hildesheim.de.