Beratung

DetailinformationenzuklappenLeistungen aus dem Landesblindenfonds
Das Land Niedersachsen hat in Ergänzung des gewährten Nachteilsausgleichs im Rahmen des Landesblindengeldgesetzes den Landesblindenfonds geschaffen. Der Fonds soll blinde Menschen, besonders in außergewöhnlichen Lebenssituationen, finanziell unterstützen, um so lange wie möglich eine selbstständige und eigenverantwortliche Lebensgestaltung zu erreichen.
DetailinformationenzuklappenLeistungen der Sozialhilfe für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche
Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen und nicht – gesetzlich oder privat – krankenversichert sind, leistet der Sozialhilfeträger Gesundheitshilfe. Dazu zählen: -Unterstützung und Beratung der Eltern -Betreuungsangebote und Pflegeangebote -Medizinische Behandlungen -Therapien wie zum Beispiel Sprechförderung und Bewegungsförderung -Vorsorgeuntersuchungen -Alltagsbegleitung
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