Beratung

DetailinformationenzuklappenLeistungen aus dem Landesblindenfonds
Das Land Niedersachsen hat in Ergänzung des gewährten Nachteilsausgleichs im Rahmen des Landesblindengeldgesetzes den Landesblindenfonds geschaffen. Der Fonds soll blinde Menschen, besonders in außergewöhnlichen Lebenssituationen, finanziell unterstützen, um so lange wie möglich eine selbstständige und eigenverantwortliche Lebensgestaltung zu erreichen.
DetailinformationenzuklappenLeistungen der Sozialhilfe als präventive gesundheitsbezogene Beratung
Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen und nicht – gesetzlich oder privat – krankenversichert sind, wird die medizinische Versorgung durch den Sozialhilfeträger sichergestellt. Der Sozialhilfeträger prüft dabei, ob Sie Leistungen beziehen dürfen. Sie haben dabei Anspruch auf vorbeugende Gesundheitshilfe. Dazu gehören: -medizinische Vorsorgeleistungen  -Untersuchungen zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten -medizinische Behandlungen, um eine Erkrankung oder einen...
DetailinformationenzuklappenLeistungen der Sozialhilfe für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche
Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen und nicht – gesetzlich oder privat – krankenversichert sind, leistet der Sozialhilfeträger Gesundheitshilfe. Dazu zählen: -Unterstützung und Beratung der Eltern -Betreuungsangebote und Pflegeangebote -Medizinische Behandlungen -Therapien wie zum Beispiel Sprechförderung und Bewegungsförderung -Vorsorgeuntersuchungen -Alltagsbegleitung
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