Nach der Geburt

DetailinformationenzuklappenNachname - Namensführung Kind
Die Namensführung richtet sich nach dem Familienstand der Eltern. Ist ausländisches Recht zu beachten, klären Sie die Namensführung des Kindes bitte mit uns im Einzelfall ab.   Zur Geburt des Kindes   -Sind die Eltern verheiratet und führen einen gemeinsamen Ehenamen, so erhält das Kind diesen als Geburtsnamen. Führt die Mutter zusätzlich zum Ehenamen ihren Geburtsnamen oder vorherigen Ehenamen, d.h. einen Doppelnamen, kann dieser nicht an das eheliche Kind weitergegeben werden. -Besitzen...
DetailinformationenzuklappenPersonenstandsurkunde
Die Personenstandsurkunden können Sie   -Online (siehe nebenstehenden Pfad: Urkunden online bestellen), -per Telefax Nr.: 05121 / 301-2803 (siehe nebenstehenden Pfad: Formulare), -per E-Mail (standesamt@stadt-hildesheim.de), -schriftlich (Standesamt Hildesheim, Postfach 101255, 31112 Hildesheim), -oder persönlich (Standesamt Hildesheim, Markt 1, 31134 Hildesheim, Raum 3),   bestellen.   Sie können alle zu beziehenden Urkunden auch direkt online bestellen.   Ausweispapiere sollten bei...
DetailinformationenzuklappenUnterhaltsheranziehung
Leistungsberechtigte Personen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) haben in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind. Die Unterhaltspflichtigen werden unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Stelle zu Unterhaltszahlungen herangezogen. Für weitere Informationen steht Ihnen das für Sie zuständige Sozialamt zur Verfügung.
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