Sonstiges

DetailinformationenzuklappenMelderegisterauskunft Erteilung
Über eine Auskunft aus dem Melderegister haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister: -einfache Melderegisterauskunft -erweiterte Melderegisterauskunft -Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen -Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern -Selbstauskunft -Gruppenauskunft Auf Ihren schriftlichen Antrag hin kann Ihnen eine Auskunft aus dem Melderegister der Stadt Hildesheim...
DetailinformationenzuklappenÜbermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Nach dem Meldegesetz kann der Weitergabe persönlicher Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen bei der zuständigen Stelle widersprochen werden. Die Übermittlungssperre gilt für: -Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen -Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen -Adressbuchverlage ...
DetailinformationenzuklappenWohnbaugrundstücke kommunal
Ihre Stadt oder Gemeinde bietet immer wieder Grundstücke für den Bau von Wohnhäusern an. Für Familien ist dies oft eine preiswerte Möglichkeit, sich den Wunsch nach dem eigenen Heim zu erfüllen. Doch auch Unternehmen, die den Wohnungsbau gewerblich betreiben, können hier das passende Baugrundstück finden.
DetailinformationenzuklappenWohnungsnotfälle
Die Hilfe ist dazu bestimmt, Personen, deren besondere Lebensverhältnisse zu sozialen Schwierigkeiten führen bzw. geführt haben, zu beraten und bei drohender bzw. bestehender Obdachlosigkeit Obdach zu gewähren, d.h. einen Schlafplatz zur Verfügung zu stellen. Anspruch auf diese Hilfe hat jede Person, die unverschuldet in diese besondere, schwierige Lebenslage geraten ist und sie nicht aus eigenen Kräften überwinden kann. Hierbei werden Kontakte zu Beratungsstellen (ambulante Hilfe für...
DetailinformationenzuklappenWohnungsstatusänderung
Wenn Sie mehrere Wohnungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bewohnen, so ist nur eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung. Nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes ist die vorwiegend benutzte Wohnung die Hauptwohnung und jede weitere Wohnung Nebenwohnung. Einen Wohnungsstatuswechsel müssen Sie immer dann vornehmen, wenn Ihre bisherige Nebenwohnung zur Hauptwohnung bzw. umgekehrt werden soll. Der Statuswechsel ist nur am Ort der neuen Hauptwohnung möglich. Bei der Änderung können...
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