Steuern

DetailinformationenzuklappenAuskunft aus dem Gewerbezentralregister Beantragung
Wenn Sie im Zusammenhang mit der Betreibung eines Gewerbes einen Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit brauchen, können Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen. Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben. Die Auskunft dient auch als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, beispielsweise wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (zum Beispiel Gaststättenbetrieb, Makler)...
DetailinformationenzuklappenGewerbe abmelden
Für die Übermittlung Ihrer Gewerbemeldung an die Stadt Hildesheim ist es nicht erforderlich einen kostenpflichtigen Dienstleister zu beauftragen. Bitte benutzen Sie entweder unseren eigenen Online Service auf dieser Seite oder das unten angegebene Formular.
DetailinformationenzuklappenSchwarzarbeit Meldung
Nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vom 23.07.2004 leistet Schwarzarbeit, wer Leistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei -als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger Sozialversicherungsbeiträge vorenthält und zwar durch die Verletzung seiner Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten, -als Steuerpflichtiger Steuern hinterzieht oder verkürzt, -als Empfänger von Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld 2, Sozialhilfe) seine...
DetailinformationenzuklappenSteueridentifikationsnummer erhalten
Die Steueridentifikationsnummer dient der Identifikation des Steuerpflichtigen im Besteuerungsverfahren. Durch sie können Steuererklärungen, Mitteilungen und Schriftverkehr immer eindeutig dem jeweiligen Steuerpflichtigen zugeordnet werden. Die Steueridentifikationsnummer ist eine "nichtsprechende Nummer". Das heißt, dass sich aus ihr selbst weder personenbezogene Daten noch das zuständige Finanzamt ablesen lassen. Jedes neugeborene Kind sowie alle neuen Bürgerinnen und Bürger bekommen bei...
DetailinformationenzuklappenVergnügungssteuer
Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Steuer. Gegenstand der Steuer ist der Aufwand für die Benutzung bzw. den Besuch bestimmter Einrichtungen und Veranstaltungen. Der Vergnügungssteuer unterliegen die folgenden im Gemeindegebiet durchgeführten Veranstaltungen: -Tanzveranstaltungen gewerblicher Art, -Schönheitstänze (z.B. Burlesque) und Darbietungen ähnlicher Art, -sportliche Veranstaltungen, die berufs- oder gewerbsmäßig betrieben werden, -gewerbliche Filmvorführungen, -das Ausspielen...
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