Transport / Logistik

DetailinformationenzuklappenAusnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot: Genehmigung
In Deutschland gilt an Sonn- und Feiertagen zwischen 0:00 und 22:00 Uhr ein Fahrverbot zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern für Lastkraftwagen (LKW) über 7,5 Tonnen und für alle LKW mit Anhänger (einschließlich der damit verbundenen Leerfahrten). Außerdem gilt dieses Verbot aufgrund der Ferienreiseverordnung auch an allen Samstagen vom 1. Juli bis einschließlich 31. August eines Jahres jeweils in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr auf bestimmten Autobahnen und...
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