Die mit einem * gekennzeichneten Angaben sind Pflichtangaben. Die sonstigen Angaben darüber hinaus sind hilfreich, jedoch freiwillig. Hinsichtlich der Hilfsmittel wird darauf hingewiesen, dass die Versammlungsbehörde Angaben über voraussichtlich mitgeführte Gegenstände, insbesondere technische Hilfsmittel, verlangen kann, soweit dies zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit erforderlich ist. Ansonsten kann durch die rechtzeitige Mitteilung von Hilfsmitteln bzw. sonstiger Aktionen auch vermieden werden, dass es vor Ort bei der Versammlung zu Diskussionen über deren Zulässigkeit oder Unzulässigkeit kommt.