Gemeinsam mit Ihnen wollen wir die Zähne Ihres Kindes gesund erhalten, denn gesunde Milchzähne sind für das Abbeißen, das Kauen, das Sprechen und das gesamte Wohlbefinden wichtig. Daneben sind die Milchzähne Platzhaltert für die später kommenden bleibenden Zähne.
Daher führen die Zahnärztin bzw. der Zahnarzt des Zahnärztlichen Dienstes in der Kindertagesstätte Ihres Kinds zahnärztliche Untersuchungen durch. Die gesetzliche Grundlage dieser Maßnahme ist der § 21 SGB V - Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe)
Die zahnärztlichen Untersuchungen im vertrauten Umfeld der Kindertagesstätte tragen dazu bei, dass die Kinder spielerisch auf zukünftige Zahnarztbesuche vorbereitet werden und diese positiv erleben. Die Untersuchungen sind für Sie kostenfrei. Die genauen Termine werden Ihnen über Aushänge in der Kindertagesstätte rechtzeitig bekannt gegeben.
Bei den Untersuchungen wird auf mögliche Zahnschäden, Prophylaxebedarf sowie auf Zahn- und Kieferfehlstellungen geachtet. Wenn wir einen auffälligen Befund feststellen, werden Sie darüber schriftlich informiert.
Damit Ihr Kind an diesen freiwilligen zahnärztlichen Untersuchungen teilnehmen kann, willigen Sie durch das setzen des Hakens ein. Die Kindertagesstätte gibt Name, Geburtsdatum und Adresse an das Gesundheitsamt weiter. Diese Erklärung gilt für die Verweildauer Ihres Kindes in dieser Kindertagesstätte und kann jederzeit von Ihnen widerrufen werden. Die Untersuchungen selbst und die als Teil der medizinischen Dokumentation erhobenen Daten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und den geltenden Datenschutzbestimmungen, welchen Sie durch das Setzen des Hakens zustimmen.