Vergebene Aufträge
Als öffentlicher Auftraggeber ist die Stadt Hildesheim verpflichtet nach Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung oder einer Freihändigen Vergabe / Verhandlungsvergabe über erfolgte Auftragsvergaben zu informieren, wenn der Auftragswert einen bestimmten Wert erreicht oder überschreitet.
Rechtsgrundlagen für diese Ex-Post-Transparenz sind die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A (VOB/A).
Demzufolge besteht die Bekanntmachungspflicht ab Auftragswerten von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer.
Die Auftragsvergaben sind hier für die Dauer von 6 Monaten abrufbar.
Bei Vergaben, die aufgrund der Höhe des Auftragswertes nach EU-Vergaberecht zu vergeben sind, erfolgt die Bekanntmachung des vergebenen Auftrags i.d.R. bei sämltichen Vergabearten: dem Verhandlungsverfahren, dem nicht offenen Verfahren und dem offenen Verfahren. Rechtsgrundlage hierfür ist die Vergabeverordnung (VgV) für Liefer- und Dienstleistungen sowie die VOB/A-EU für Bauleistungen.
