Vergebene Aufträge
Als öffentlicher Auftraggeber ist die Stadt Hildesheim verpflichtet nach Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung oder einer Freihändigen Vergabe / Verhandlungsvergabe über erfolgte Auftragsvergaben zu informieren, wenn der Auftragswert einen bestimmten Wert erreicht oder überschreitet.
Rechtsgrundlagen für diese Ex-Post-Transparenz sind die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A (VOB/A).
Demzufolge besteht die Bekanntmachungspflicht ab Auftragswerten von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer.
Die Auftragsvergaben sind hier für die Dauer von 6 Monaten abrufbar.