Öffentliche Versammlung

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Cornelia Stöltje
Amt / Bereich
33.2 Ordnung und Gewerbe
Verwaltungsgebäude Markt 2
Markt 2
31134 Hildesheim
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E-Mail:
Carolin Herr
Amt / Bereich
33.2 Ordnung und Gewerbe
Verwaltungsgebäude Markt 2
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31134 Hildesheim
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Allgemeine Informationen

Jeder hat das Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge (Demonstrationen) zu veranstalten und an solchen Veranstaltungen teilzunehmen. Es bedarf also keiner Genehmigung, weil Versammlungen und Aufzüge unter dem Schutz des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung stehen.

Versammlungen oder Aufzüge unter freiem Himmel müssen aber grundsätzlich mindestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe angemeldet werden. In der Anmeldung sind der Gegenstand der Versammlung oder des Aufzuges sowie die für die Leitung verantwortliche Person anzugeben.

Im Vorfeld findet eine gemeinsame Erörterung der Angelegenheit unter Beteiligung des Ver-anstalters und der Polizei statt, wenn dies nach Art und Umfang der geplanten Veranstaltung für erforderlich gehalten wird. Abschließend wird die Anmeldung der Veranstaltung bestätigt und es werden ggf. beschränkende Verfügungen erlassen (z.B. Regelungen zur Route, Benutzung nur der rechten Straßenseite, Ordnereinsatz). 

Rechtsgrundlage

Grundgesetz (Artikel 8), Versammlungsgesetz 

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