FB 60 Bauaufsicht, Umwelt und Klimaschutz
Markt 3 31134 Hildesheim Telefon: 05121 3013122 Telefax: 05121 3013180 E-Mail: bauaufsicht@stadt-hildesheim.de | |
Vom Fachbereich "Bauaufsicht, Umwelt und Klimaschutz" werden u.a. folgende Dienstleistungen für Sie erbracht: - Prüfen von Bauanträgen und Erteilen von augenehmigungen/Teilbaugenehmigungen - Prüfen von Bauvoranfragen und Erteilen von Bauvorbescheiden- Prüfen von Sonderbauten - Prüfung von bautechnischen Nachweisen (Standsicherheit, Brandschutz) - Prüfen der Rettungswege- - Prüfen und Zulassen von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen- Bauüberwachung, Bauabnahmen - Ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht - Durchführen von wiederkehrenden Überprüfungen - Führen des Baulastenverzeichnisses, Eintragungen und Löschungen der Baulasten - Erteilen von Abgeschlossenheitsbescheinigungen - Mitwirken bei der Brandschau- Bearbeiten von Widersprüchen- Baudenkmalschutz und –pflege- Archäologie - Bauaktenarchiv Bauaufsicht Die Bauaufsicht übt die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde im Stadtgebiet Hildesheim aus, sie gehören zum übertragenen Wirkungskreis nach § 57 Abs. 3 NBauO. Die Bauaufsichtsbehörde hat darüber zu wachen und darauf hinzuwirken, dass bauliche Anlagen, Grundstücke und Baumaßnahmen dem öffentlichen Baurecht entsprechen. Die Stadt Hildesheim möchte insbesondere durch Beratung der Bürger sowie der Entwurfsverfasser dafür sorgen, dass das öffentliche Baurecht und sonstiges von Baumaßnahmen berührtes öffentliches Recht eingehalten wird. Weitere Informationen erhalten Sie in den Leistungen: - Abbruchanzeige - Baugenehmigung: Erteilung - Genehmigungsfreie Baumaßnahmen: Mitteilung - Bauvoranfrage und Bauvorbescheid Ansprechpartner in allen bauordnungsrechtlichen Fragen und im Hinblick auf Bauanträge sind die zuständigen technischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Teams Bauaufsicht Denkmalschutz Die städtische Denkmalschutzbehörde kümmert sich um den Schutz und die Pflege der Denkmäler. Aufgabe der Denkmalpflege ist es, die historischen Zeugnisse zu erhalten und zwar soweit wie möglich in ihrem originalen Bestand. Aber auch die Beratung der Eigentümer von Baudenkmalen, das Anfertigen von Stellungnahmen und das Führen von Denkmalakten gehört zu ihrem Aufgabenfeld. Als „Träger öffentlicher Belange“ ist ebenso die Beteiligung in Sachen Denkmalschutz bei allen Planungen (Bebauungspläne, Flächennutzungspläne, Planfeststellungsverfahren für Straßenbau usw.) Teil der Belange der Denkmalschutzbehörde. |